Nutzungsbedingungen

Präambel

Die Sparkasse Immobilien Bremen GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen („Sparkasse“) betreibt unter https://www.spk-bieterportal.de ein Bieterportal („Bieterportal“) ausschließlich für registrierte Interessenten von Immobilien, welche durch verschiedene Makler vermittelt werden („Immobilieninteressent“).

Das Bieterportal ist ein Instrument, welches ausschließlich der unverbindlichen Kaufpreisfindung für die durch die Makler der Sparkasse zu vermittelnden Immobilien dient. 

  1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen
    1. Die Sparkasse gewährt Immobilieninteressenten nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen Zugang zum Bieterportal. Auf dem Bieterportal werden verschiedene Immobilien, welche durch Makler vermittelt werden, von diesen vorgestellt („Objektübersicht“). Darüber hinaus besteht für den Immobilieninteressent die Möglichkeit nach Anmeldung auf dem Bieterportal zwecks Kaufpreisfindung unverbindlich an Auktionen für die in der Objektübersicht dargestellten Immobilien teilzunehmen und für diese zu bieten. 
    2. Die Nutzung des Bieterportals ist für die Immobilieninteressenten unverbindlich und kostenlos.
  2. Leistungen der Sparkasse
    1. Die Sparkasse wird sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, den Immobilieninteressenten das Bieterportal in einer für den Einsatzzweck geeigneten Weise zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Pflichten im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Funktionsfähigkeit übernimmt die Sparkasse nicht.
    2. Zum Schutz des Bieterportals setzt die Sparkasse wirtschaftlich angemessene physische, logische und technische Maßnahmen ein. Angriffe auf die Sicherheit oder Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Bieterportal, wie unbefugter Zugriff auf den Account der Immobilieninteressenten, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Sparkasse übernimmt keine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit für solche Angriffe oder Vorfälle, soweit sie außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der Sparkasse durch solche angemessenen Maßnahmen erfolgen.
    3. Die Sparkasse betreibt das Bieterportal als Standard-Leistung für eine Vielzahl von Immobilieninteressenten und stellt diese den Immobilieninteressenten daher in seiner jeweils allgemein bereitgestellten Fassung zur Verfügung. Die Sparkasse ist bemüht, das Bieterportal inklusive ihrer Schnittstellen fortwährend weiter zu entwickeln. Die Sparkasse trifft weder eine Pflicht zur Weiterentwicklung noch eine Informationspflicht hinsichtlich etwaiger Änderungen. 
    4. Soweit die Sparkasse im Rahmen des Bieterportals die Abgabe bzw. den Empfang von Erklärungen ermöglicht, handelt die Sparkasse stets nur als Bote. Die Sparkasse wird entsprechende Erklärungen sowie im Rahmen des Bieterportals ermöglichte Kommunikation automatisiert jeweils an die vom Empfänger hinterlegten Kontaktdaten weiterleiten.
    5. Die Sparkasse ist berechtigt, seine verbundenen Unternehmen und jegliche anderen Unterauftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen einzusetzen.
  3. Anmeldung im Bieterportal 
    1. Für die Teilnahme an Auktionen über Immobilien aus der Objektübersicht ist die Anmeldung im Bieterportal erforderlich. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Immobilieninteressent von einem Makler zur Teilnahme an einer Auktion für eine bestimmte Immobilie aus der Objektübersicht eingeladen wird. 
    2. Indem der Immobilieninteressent sich mit seinem Namen, seiner E-Mail-Adresse, dem Benutzernamen und Passwort („Zugangsdaten“) im Bieterportal anmeldet, akzeptiert er die Geltung dieser Nutzungsbedingungen. Mit Anmeldung im Bieterportal kommt zwischen der Sparkasse und dem Immobilieninteressenten ein Vertrag über die Nutzung des Bieterportals zustande („Nutzungsvertrag“). 
    3. Mit erfolgreicher Anmeldung wird für den Immobilieninteressenten ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner Zugangsdaten zugreifen kann. Die Zugangsdaten sind vom Immobilieninteressenten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Immobilieninteressent fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies der Sparkasse unverzüglich mitzuteilen.
  4. Auktion
    1. Hat sich der Immobilieninteressent erfolgreich im Bieterportal angemeldet, hat er die Möglichkeit, für eine konkrete Immobilie aus der Objektübersicht ein unverbindliches Kaufpreisangebot abzugeben („Auktion“).
    2. Der Zeitraum von Auktionen ist für jede Immobilie genau festgeschrieben, so auch die genaue Uhrzeit und das Ablaufdatum. 
    3. In der Bieterphase wird jedem an der Auktion teilnehmenden Immobilieninteressenten automatisch das aktuelle Höchstgebot aller Bietenden angezeigt. Sollte das Höchstgebot von einem anderen Immobilieninteressenten stammen, kann jeder Immobilieninteressent ein neues höheres Gebot abgeben. Der Zeitraum der Auktion verlängert sich automatisch um 5 Minuten, wenn zum Endzeitpunkt der Bieterphase ein weiteres Angebot abgegeben wurde. Die Auktion endet erst endgültig, wenn nach diesen 5 Minuten kein weiteres Angebot eingegangen ist.
    4. Nach Ende der Auktion erhält jeder der Verkäufer der Immobilie eine anonymisierte Bieterübersicht. In dieser Bieterübersicht sind alle abgegebenen Angebote und der Ablauf der Auktion einsehbar.
    5. Bei sämtlichen Geboten handelt es sich um eine unverbindliche Erklärung der Immobilieninteressenten. Über das Bieterportal kommt kein Kaufvertrag über die Immobilie zustande.
    6. Nach der Auktion steht es dem Makler der Sparkasse frei, sich mit dem Immobilieninteressenten in Verbindung zu setzen und seine Gebote mit ihm zu besprechen.
  5. Haftung der Sparkasse und der Makler
    1. Die im Bieterportal durch den Makler veröffentlichten Immobilien und sonstigen Inhalte werden weder von der Sparkasse noch von dem Makler auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Weder die Sparkasse noch der Makler übernimmt eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Objektübersicht oder Auktion enthaltenen Angaben.
    2. Die Sparkasse haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Sparkasse haftet zudem dem Grunde nach für durch die Sparkasse, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Immobilieninteressent zur ordnungsgemäßen Durchführung des Nutzungsvertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung der Sparkasse ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für den Makler.
    3. Soweit die Haftung der Sparkasse oder des Maklers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  6. Haftung des Immobilieninteressenten
    1. Der Immobilieninteressent ist verpflichtet, die Sparkasse bzw. den Makler im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
    2. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Immobilieninteressenten bleibt unberührt.
  7. Beendigung des Nutzungsvertrages

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an den Kundenservice der Sparkasse: info@spk-immobilien.de.

  1. Urheber- und Markenrechte
    1. Die im Bieterportal zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und sonstigen Materialien und die Struktur des Internetauftritts unterliegen teilweise Urheberrechtsschutz. Sie dürfen daher nicht ohne Zustimmung verändert, übermittelt, vervielfältigt oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
    2. Der Immobilieninteressent darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Dienste für seinen persönlichen Gebrauch und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb einer Immobilie verwenden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
    3. Die verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung der Sparkassen zu nutzen.
    4. Links auf das Bieterportal sind nur nach vorheriger Zustimmung der Sparkassen zulässig.
  2. Datenschutz und Datensicherheit

Die Sparkasse nimmt die Themen Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst. Weitere Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind der Datenschutzerklärung der Sparkasse zu entnehmen (abrufbar unter https://www.spk-bieterportal.de/datenschutz).

  1. Schlussbestimmungen
    1. Die Übertragung dieses Nutzungsvertrages oder einzelner Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag durch den Immobilieninteressenten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Sparkasse zulässig, die nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden darf. Eine Übertragung dieses Nutzungsvertrags oder einzelner Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag durch die Sparkasse auf mit der Sparkasse verbundene Unternehmen ist stets zulässig.
    2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Sparkasse und dem Immobilieninteressenten im Zusammenhang mit der Nutzung des Bieterportals und diesem Nutzungsvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Ver-träge über den internationalen Wareneinkauf vom 1. April 1980.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Rechtsbeziehung zwischen Sparkasse und dem Immobilieninteressenten im Zusammenhang mit der Nutzung des Bieterportals und diesem Nutzungsvertrag ist Bremen; die Sparkasse ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Immobilieninteressenten zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen.
    4. Die Sparkassen führt ein eigenes Beschwerdemanagement. Sie nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
    5. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Nutzungsvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
    6. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Nutzungsvertrag.
    7. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr